Selektives Obligatorium vorschulischer Sprachförderung (SOVS)

In den Kindergarten mit ausreichenden Deutschkenntnissen 

Anpassung des Volksschulgesetzes
Im Schuljahr 2024/2025 werden Eltern von 3-jährigen Kindern mit ungenügenden Deutschkenntnissen erstmals verpflichtet, ihr Kind vor dem geplanten Kindergarteneintritt in ein vorschulisches Sprachförderangebot zu bringen. Diese Verpflichtung basiert auf einer Anpassung des Volksschulgesetzes, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. 

Alle Erziehungsberechtigten werden 1 ½ Jahre vor dem Kindergarteneintritt aufgefordert, eine Sprachstanderhebung auszufüllen. Da die Familiensprache nicht bekannt ist, müssen auch Familien mit (schweizer-) deutscher Sprache den Fragebogen ausfüllen.

Finanzierung
Die Schulgemeinde am Wohnort ist für die Umsetzung verantwortlich und wird dabei vom Amt für Volksschule des Kantons Thurgau unterstützt. Die Kosten werden von der Schulgemeinde und dem Kanton Thurgau getragen. Ursprünglich sollten Erziehungsberechtige einen Teil der Kosten übernehmen, jedoch hat das Bundesgericht im August 2023 entschieden, dass das Angebot für die Familien kostenlos sein muss.

Die Spielgruppen in der Region, die Kinder zur vorschulischen Sprachförderung aufnehmen, erhalten pro Kind und Stunde Fr. 15.00 von der Volksschulgemeinde Bischofszell. Damit sind die Kosten für die vorschulische Sprachförderung gedeckt. Kinder mit Sprachförderbedarf müssen die Spielgruppe 4-5 Stunden pro Woche besuchen.

Ziel dieser Massnahme
Die Einführung des selektiven Obligatoriums vorschulischer Sprachförderung ist neu und ungewohnt. Unser Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen den Kindergarten beginnen können. Wir sind überzeugt, dass alle Kinder als auch Kindergartenlehrpersonen von dieser Massnahme profitieren können. Wir sind froh, wenn Sie uns bei der Umsetzung unterstützen.

Bei individuellen Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Sprachstanderfassung möchten, sind wir für Sie da. Sie erreichen unsere Projektleiterin Andrea Jezek-Schwager unter folgender Nummer oder E-Mail Adresse:

Telefonnummer: 071 531 28 69

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Wenn Sie allgemeine Fragen zum SOVS haben, finden Sie unter dem Link des Kantons weitere Informationen.


Kontakt

Volksschulgemeinde Bischofszell
Andrea Jezek
Sandbänkli 5
9220 Bischofszell

Telefon 071 531 28 69
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Öffnungszeiten

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